Kasaalmar Zu vermieten für die Wintersaison, Bungalow, mit einem Schlafzimmer und einem Badezimmer, mit großer Terrasse und Blick auf den Komplexpool, saisonal verfügbar. Der Bungalow verfügt über ein Wohnzimmer mit einem Schlafsofa für 2 Personen und einem Smart-TV, Esstisch , Küche, Badezimmer mit Waschmaschine und ein Zimmer mit großem Bett und Kleiderschrank. In der Anlage gibt es begrünte Gemeinschaftsbereiche, 2 Gemeinschaftspools und einen Kinderpark. Außerdem gibt es eine überdachte Veranda auf der Terrasse von ca. 45 Metern. Solariumbereich, Außentisch, Grill, Außendusche. Ja, Haustiere sind erlaubt. Vollständig ausgestattet. Wasser, Strom und Internet Die Kosten sind im Preis inbegriffen. Nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Maximale Kapazität: 2 Personen, Verfügbarkeit prüfen. Rechtlicher Hinweis: Die veröffentlichten Objektinformationen sind als Richtwerte zu betrachten, sie unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen und es kann zu Ungenauigkeiten in den Fotos und Fotos kommen Messungen. #ref:BUN_321
Sechsmonatige Miete mit Verlängerungsoption. Entdecken Sie die Ruhe und Schönheit eines rustikalen Refugiums im Herzen von Gran Canaria. Dieses Anwesen, umgeben von einem botanischen Garten, bietet Cottages, die den perfekten Rahmen zum Entspannen und Genießen der Natur bieten. Von September 2025 bis Februar 2026 können Sie eine unserer gemütlichen Unterkünfte mieten – ideal für romantische Ausflüge oder Wellness-Retreats. Alternativ steht Ihnen ein 60 m² großes Apartment für 1.000 €/Monat zur Verfügung, das über ein elegantes Wohnzimmer und ein handgeschnitztes Holzbett im Renaissancestil verfügt. Gäste haben exklusiven Zugang zum Gemeinschaftspool und den Wegen des botanischen Gartens – perfekt für besinnliche Spaziergänge und Momente der Entspannung. Haustiere sind willkommen, sodass sich hier jeder wohlfühlt. Aus Sicherheitsgründen sind Kinder jedoch nicht gestattet. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, einen einzigartigen Aufenthalt in einer privilegierten Naturlandschaft zu erleben. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und sichern Sie sich Ihren Aufenthalt auf der Finca Montecristo! Hinweis: Bei Mietverträgen unter 12 Monaten, einschließlich Kurzzeit- und Ferienvermietungen, ist die Immobilienvermittlung und -beratung, wie zuvor zwischen beiden Parteien vereinbart, Sache des Mieters. Diese Dienstleistung umfasst Besichtigungen, Vertragserstellung, Rechtsberatung und individuelle Betreuung während des gesamten Aufenthalts. BESICHTIGUNGEN: Alle Besucher müssen zur Besichtigung des Objekts ihren Personalausweis (DNI), ihre Ausländeridentifikationsnummer (NIE) oder ihren Reisepass vorlegen und ein Besichtigungsformular unterschreiben. Es handelt sich nicht um einen dauerhaften Wohnsitz (Kurzzeitmiete). Wichtiger Hinweis: Zur Besichtigung des Objekts ist die Vorlage Ihres Personalausweises (DNI), Ihrer Ausländeridentifikationsnummer (NIE) oder Ihres Reisepasses sowie die Unterzeichnung eines Besichtigungsformulars erforderlich.
Lassen Sie sich die Gelegenheit nicht entgehen, diesen charmanten Bungalow mit großer Terrasse zu mieten! Dieser Bungalow ist ideal für alle, die Komfort und Bequemlichkeit suchen. Verpassen Sie es nicht! Dieses kürzlich renovierte und für die Wintersaison verfügbare Anwesen verfügt über 1 Schlafzimmer, 1 Badezimmer und eine gemütliche Wohnküche. Darüber hinaus ist es komplett ausgestattet und möbliert, mit Klimaanlage, Smart-TV und WLAN. Freuen Sie sich auf einen Grillplatz und einen Gemeinschaftspool sowie den Komfort kostenloser Parkplätze. Bitte beachten Sie, dass für Personen mit eingeschränkter Mobilität kein Zugang besteht und Haustiere nicht erlaubt sind. Die maximale Kapazität beträgt 2 Personen. Jetzt Verfügbarkeit prüfen! Jetzt anrufen! Verfügbar für die Wintersaison. Rechtlicher Hinweis: Die zu der Immobilie veröffentlichten Informationen sind als Richtwerte zu betrachten und unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen. Fotos und Maße können ungenau sein. **Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 im Kongress und am 18. Mai im Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag seiner Aufnahme in das BOE am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Abschnitt 1 von Artikel 20 vor, dass bei Wohnungsmietverträgen „die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Formalisierung des Vertrags vom Vermieter getragen werden“. Diese Regelung GILT NICHT für Mietverträge für andere Nutzungszwecke als Wohnen, wie z. B. Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter eine Monatsgebühr der Agentur mit der entsprechenden IGIC. #ref:BUN_162 (2)
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